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Startseite > Wahlen > Deutschland > Bundestagswahlen > Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für Bundestagswahlen in Deutschland
- Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland
legt unter anderem die Rahmenbedingungen fest für: - die Gründung und Betätigung politischer Parteien - die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages - den Zusammentritt und die Wahlperiode des Deutschen Bundestages - das Wahlprüfungsverfahren
- Bundeswahlgesetz (BWG)
Das BWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Bundestagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
- Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz
für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag vom 21. Juli 2005 (BGBl. I S. 2179)
- Bundeswahlordnung (BWO)
Zur Durchführung des BWG hat das Bundesministerium des Innern auf Grund der Ermächtigung des § 52 BWG die BWO erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert. Die BWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
- Anhang zur Bundeswahlordnung
- Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Das Parteiengesetz enthält die näheren bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung.
- Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)
Diese Vorschrift regelt das Verfahren, in dem über die Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag entschieden wird.
- Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Das Wahlstatistikgesetz ist Rechtsgrundlage für die Durchführung der allgemeinen und der repräsentativen Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Es schreibt die bisher schon praktizierten und noch weiteren Maßnahmen zum Schutz von Wahl- und Statistikgeheimnis rechtlich verbindlich fest.
- Merkblatt über die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2005
Quelle: Bundeswahlleiter
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