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Rechtsgrundlagen für Landtagswahlen im Burgenland

Auflösung des Landtages, Wahlausschreibung, Wahltag und Stichtag

Der Burgenländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2005 gemäß Art. 13 Abs. 1 des Landes-Verfassungsgesetzes, LGBl. Nr. 42/1981 i.d.F. LGBl. Nr. 54/2005, den Beschluss gefasst, sich noch vor Ablauf der 18. Gesetzgebungsperiode aufzulösen (LGBl. Nr. 63/2000).

Dieses Gesetz wurde am 20. Juli 2005 unter der Nummer 51 im Landesgesetzblatt kundgemacht.

Die Burgenländische Landesregierung hat die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag erlassen. Sie wurde im LGBl. Nr. 66/2005 vom 2. August 2005 kundgemacht.

  • Wahltag: 9. Oktober 2005
  • Stichtag: 2. August 2005

Anzuwendende Rechtsvorschriften

Auf die Wahl des Burgenländischen Landtages am 9. Oktober 2005 sind die

anzuwenden.

 

Quelle: Land Burgenland

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