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Der Burgenländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 2005 seine vorzeitige Auflösung beschlossen und in einer Entschließung die Landesregierung ersucht, als Wahltag für die Neuwahl des Burgenländischen Landtages den 9. Oktober 2005 festzulegen.
Dieses Gesetz wurde am 20. Juli 2005 unter der Nummer 51 im Landesgesetzblatt kundgemacht. Die Burgenländische Landesregierung hat die Verordnung über die Ausschreibung der Wahl zum Burgenländischen Landtag erlassen. Sie wurde im LGBl. Nr. 66/2005 vom 2. August 2005 kundgemacht.
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